Kosten

Behandlungskosten

Ich betreibe eine privatärztliche Praxis. Die Kosten der privatärztlichen Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Ärzte(GOÄ) berechnet. Eine Behandlung ist für selbstzahlende Kassenpatienten und Privatversicherte Patienten möglich. Die ganzheitlichen beziehungsweise regulativen Behandlungskonzepte meiner Praxis und die individuelle Patientenbetreuung währen im Rahmen einer kassenmedizinischen Behandlung in dieser Form nicht möglich.

Wenn eine durchgeführte Leistung in der GOÄ keine passende Ziffer findet, erfolgt die Abrechnung gemäß sog. Analogziffern (§ 6 Abs. 2 GOÄ), die der durchgeführten Leistung in Art, Kosten- und Zeitaufwand entsprechen. Analogziffern der GOÄ für die Abrechnung Alternativmedizinischer, ganzheitlicher/regulativer Verfahren werden nicht in jedem Fall erstattet. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer privaten Krankenkasse und lesen Sie bitte genau in Ihren Vertragsbedingungen.

Bei erhöhtem Zeitaufwand für Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen im Rahmen der ganzheitlichen Regulativen Medizin kann es zu Überschreitungen des GOÄ Regelsatzes kommen. Die Abrechnung der Beratungsleistung erfolgt zeitabhängig, Eine zeitaufwendige Betreuung und Beratung der Patientinnen und Patienten wie in meiner Praxis üblich, ist in der Gebührenordnung für Ärzte normalerweise nicht vorgesehen.

Die in der Praxis verwendeten Regulativen Diagnose-Therapiemethoden und verordneten pflanzlichen sowie homöopathische Präparate sind zum großen Teil wissenschaftlich nicht anerkannt und gelten bei den Krankenversicherungen als medizinisch nicht notwendig. Private Krankenkassen sind daher nicht verpflichtet die Kosten hierfür zu erstatten oder zu übernehmen.

Umfassende schriftliche ärztliche Begründungen (z.B. für  Krankenkassen für in der Praxis durchgeführte Heilverfahren und verordnete Medikamente können aus zeitlichen Gründen icht angefertigt werden.

Jeder Patient erhält eine detaillierte Rechnung, in der die von uns erbrachten ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte dargestellt und abgerechnet werden.
Arztrechnungen sind unabhängig von einer vollständigen Erstattung durch die privaten Krankenversicherung zu begleichen. Der durch die privaten Krankenkassen nicht vollständig erstattete Betrag ist in solchen Fällen vom Patienten selbst zu tragen.

Die Rechnungsstellung und Begleichung erfolgt direkt nach der Behandlung in meiner Praxis (EC/Kreditkarte KEINE Barzahlung).

Ihre Vorteile als Selbstzahler* innen

Als Selbstzahler*in genießen Sie erhebliche Vorteile:
Die Konsultation unterliegt der absoluten Vertraulichkeit. Es werden keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben, wie dies zum Beispiel bei der Konsultation von Ärzten bei der Abrechnung über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen der Fall ist. Psychotherapeutische Leistungen, die über die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung abgerechnet werden können beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits, -Lebens und privaten Krankenversicherungen zu erheblichen Risikozuschlägen führen.

Solche über sie gespeicherten Informationen können auch beruflich von Nachteil für sie werden, wenn Sie sich zum Beispiel für den Staatsdienst bewerben wollen. Immer wieder werden bei den oben genannten Punkten, Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.

Durch die Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Leistungen über die Krankenkasse oder Versicherungen sind sie dann auch verpflichtet diese wahrheitsgemäß zu beantworten.